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FAQ

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine EU-Verordnung, die den Datenschutz und die Datensicherheit von Personen innerhalb der Europäischen Union regelt.

Die DSGVO trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

Die DSGVO hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken, das Recht auf Privatsphäre zu wahren und den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern.

Die DSGVO betrifft alle Organisationen und Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, wo sich das Unternehmen befindet.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, etc.

Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Bewertung der potenziellen Auswirkungen einer Datenverarbeitung auf den Datenschutz und die Privatsphäre von Personen.

Eine Datenschutzerklärung ist eine Erklärung, in der ein Unternehmen oder eine Organisation offenlegt, wie es personenbezogene Daten sammelt, verwendet, speichert und schützt.

Ein Auftragsverarbeiter ist eine Person oder Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet, z.B. ein Cloud-Dienstleister.

Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ja, die DSGVO enthält bestimmte Ausnahmen und Einschränkungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu bestimmten Zwecken, z.B. für die Strafverfolgung oder nationale Sicherheit.

Ein Datenschutzbeauftragter muss in bestimmten Fällen ernannt werden, z.B. wenn eine öffentliche Stelle personenbezogene Daten verarbeitet oder wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der umfangreichen regelmäßeg und systematischen Überwachung von Personen besteht.

Eine Datenpanne ist ein Sicherheitsvorfall, bei dem personenbezogene Daten verloren gehen, gestohlen werden oder auf andere Weise unbefugt offenbart oder verändert werden.

Privacy by Design ist ein Konzept, bei dem der Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Systemen berücksichtigt wird.

Ein Verarbeitungsverzeichnis ist ein Dokument, in dem eine Organisation alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten auflistet.

Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, Datenschutzrichtlinien zu implementieren und Risikobewertungen durchzuführen.

Ja, personenbezogene Daten können außerhalb der EU übertragen werden, jedoch müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. das Vorliegen angemessener Datenschutzmaßnahmen.

Ein Privacy Impact Assessment (PIA) ist eine Methode, um die Auswirkungen einer geplanten Datenverarbeitung auf den Datenschutz zu bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre zu identifizieren.

Ja, die DSGVO gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Es gibt jedoch einige Erleichterungen und Ausnahmen für kleine Unternehmen.

Unternehmen müssen bestimmte Dokumente führen, wie z.B. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzrichtlinien, Auftragsverarbeitungsverträge und Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Die DSGVO hat Auswirkungen auf die Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien im Internet. Nutzer müssen transparent informiert und ihre Einwilligung eingeholt werden.

Die wichtigsten Grundsätze der DSGVO sind Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist, für den sie verarbeitet werden. Es gelten jedoch auch Aufbewahrungsfristen nach anderen Rechtsvorschriften.

Bei einem Verstoß gegen die DSGVO kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wie Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen. Die Datenschutzbehörden sind für die Durchsetzung der DSGVO zuständig und können Maßnahmen ergreifen, um den Verstoß zu beenden oder zu bestrafen.

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